"Im Falle der Marke "Hardcore" ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung
nicht verweigert werden kann" heißt es in einer offiziellen Meldung des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Das komplette Statement dazu:
Markeneintragung "Hardcore"
Mitteilung vom 27.02.2009
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke
"Hardcore" (Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht.
Die Wortmarke "Hardcore" wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den
folgenden Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und
Markenamts (DPMA) eingetragen:
- Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
- Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
- Dienstleistungen aus dem Bereich der "Materialbearbeitung" (Klasse
40).
Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein
Anmelder hat grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke.
Das DPMA kann nur dann eine Anmeldung zurückweisen, wenn diese die
Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der konkrete
Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und
ist im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke "Hardcore"
ist die zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung
der Anmeldung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht
verweigert werden kann.
Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese
Möglichkeit steht allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu,
der meint, die neue Marke könnte mit seiner eigenen Marke verwechselt
werden. Im Falle der Marke "Hardcore" läuft die dreimonatige
Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die
Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.
Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht
sieht, kann auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der
Marke beim DPMA beantragen. Innerhalb von drei Monaten nach der
Einreichung des Antrags ist eine Gebühr in der Höhe von 300 Euro zu
zahlen.
Weiterhin will das Ox-Fanzine wie folgt vorgehen:
"Aber: Wir sind dran, die Sache mit anwaltlicher Hilfe auf anderem Wege weiter anzugehen. Deshalb haben wir auch die Vorlage für die Protestmail an das DPMA von unserer Seite entfernt."