Am Dienstag, den 5.7.05, fand dann der Prozess (d.h. die erste Instanz)zur Klage des Bastei-Lübbe Verlages (u.a. "Silvia"-Heimatromane, Jerry Cotton, John Sinclair und diverse Bestseller wie z.B "Sakrileg")gegen die Cover-Artwork der Erstauflage der TERRORGRUPPE Single-Compilation "SCHÖNE SCHEISSE" vor dem Landgericht Köln statt.
Gleich zu Beginn der Verhandlung machte der Richter den beiden Parteien deutlich, dass das Gericht (in dieser ersten Instanz) eindeutig die Auffassung vertritt, DASS DIE ART U. WEISE DER COVER-GESTALTUNG VON "SCHÖNE SCHEISSE" DURCH DIE KUNSTFREIHEIT GEDECKT IST. Und im Anschluss daran gelang es, einen einfachen und zufriedenstellenden Vergleich mit dem Bastei-Lübbe Verlag zu erzielen, denn für eine Revision und eventuelle Re-Revision durch die Instanzen Oberlandesgericht, Bundesverwaltungsgericht oder sogar Bundesverfassungsgericht fehlt selbst so´nen geilen Riesen-Mega-Stars wie der Terrorgruppe das nötige Kleingeld (in der Portokasse).
Der gütliche, in einer Atmosphäre von Harmonie und Verständnis geschlossene Vergleich zwischen dem grossen deutschen Verlagshaus Bastei-Lübbe und den fetzigen Super-Aggropoppern von Terrorgruppe sieht (vereinfacht dargestellt) so aus:
- CD+Buch "Schöne Scheisse" / Erstauflage darf ab sofort wieder im Handel vertrieben und verkauft werden.
- die Band Terrorgruppe sieht davon ab, eine weitere 2te Auflage mit der
umstrittenen Cover-Gestltung zu produzieren. Wenn die (von vorne herein
als solche geplante)LIMITED EDITION CD+Bonus-Buch abverkauft ist, dann
wird nicht mehr nachgepresst.
Fazit:
Ab sofort steht "Terrorgruppe-Schöne Scheisse"/ Erstauflage wieder im Sortiment des gut sortierten Punk- und Fach-Händlers Ihres Vertrauens.